Internes Reglement nach den Statuten der ACFL

1. STATUTARISCHE ANGABEN

Die „Action Catholique des Femmes du Luxembourg“, abgekürzt ACFL, in Luxemburger Sprache mit „Fraen a Mamme vu Lëtzebuerg“ bezeichnet, wurde am 29.01.1991 auf nationalem Plan als Gesellschaft ohne Gewinnzweck gegründet und wird gemäß den offiziellen Statuten der Vereinigung geführt. Die Mitglieder bilden auf den Ebenen der Pfarrei, der pastoralen Einheit und/oder des Dekanates, lokale oder regionale Gruppen. Prinzipiell erfolgt der Beitritt zur ACFL über die Pfarrgruppe, die das Nationalsekretariat schriftlich benachrichtigt.

2. ALLGEMEINE ARBEITSWEISE DER VORSTÄNDE

Der Vorstand tritt zusammen, so oft sich die Notwendigkeit dazu ergibt, jedoch wenigstens 4-5mal jährlich.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Leitung, die Organisation, das Sekretariat, die Verwaltung der Finanzen und die jährliche Generalversammlung der Gruppe.

Die Mitglieder des Vorstandes werden in geheimer Wahl von den Teilnehmern an der Generalversammlung gewählt.

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Ihre Mandate können zweimal in derselben Funktion erneuert werden. Falls der Posten eines Vorstandsmitgliedes frei wird, wählt die Generalversammlung ein Ersatzmitglied, das das freigewordene Mandat zu Ende bringt.

Die gewählten Mitglieder verteilen untereinander die Posten der Präsidentin, der Vizepräsidentin, der Sekretärin und der Kassiererin.

Der Vorstand kann bis zu einem Drittel seines gewählten Bestandes Mitglieder aufnehmen, damit alle Alters- und Bevölkerungsgruppen vertreten seien.

Der Vorstand kann Kommissionen oder engere Beratungsausschüsse bilden um spezifische Fragen zu behandeln. Er kann ebenfalls bei Bedarf Experten zu Rate ziehen.

Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Präsidentin.

3. DER VORSTAND DER PFARREI ODER DER PASTORALEN EINHEIT

Die Mitglieder der lokalen ACFL-Gruppe wählen zum Zeitpunkt der Generalversammlung den Vorstand der Pfarrei für die Dauer von 4 Jahren. Damit im Vorstand der Pfarrei eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet ist, werden die Mitglieder alle 2 Jahre zur Hälfte neu gewählt. Die erste Austrittsserie wird durch das Los bestimmt. Ein gleichzeitiges Ausscheiden der Präsidentin, der Vizepräsidentin, der Sekretärin und der Kassiererin soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Der Vorstand der Pfarrei besteht wenigstens aus 5 Mitgliedern, sein Höchstbestand sind 11 Mitglieder, der Bestand begreift vorzugsweise eine ungerade Zahl.

Der Vorstand der Pfarrei bestimmt ein/oder mehrere Mitglieder zum Kontakt mit den Dekanatsvertreterinnen unter ihnen vorzugsweise die Präsidentin des Vorstandes der Pfarrei.

4. DER NATIONALVORSTAND

Der Nationalvorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen, die über das Wahlrecht verfügen:

-die Mitglieder des Verwaltungsrates der ACFL

-die Vertreterinnen der Dekanate (3 pro Dekanat)

-je eine Vertreterin aus jeder Spezialgruppe innerhalb der ACFL

-je eine Vertreterin aus jeder Gesellschaft ohne Gewinnzweck innerhalb der ACFL

-den Mitgliedern der Aumônerie

-den Mitgliedern des Reaktionsteams Marienland

Der Nationalvorstand wählt in geheimer Wahl die Präsidentin, die Vizepräsidentin(nen), die Sekretärin(nen), die Kassiererin und die Mitglieder des Verwaltungsrates der ACFL. Die Präsidentin des Verwaltungsrates der ACFL übernimmt von Amts wegen die Funktion der Nationalpräsidentin der ACFL. Besagte Wahlen müssen von der Generalversammlung und vom Erzbischof von Luxemburg gutgeheißen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Ihre Mandate dürfen zweimal in derselben Funktion erneuert werden. Falls der Posten eines Verwaltungsratsmitgliedes frei wird, wählt der Verwaltungsrat ein Ersatzmitglied, das die begonnene Amtszeit zu Ende führt.

Die hauptamtlich in der ACFL beschäftigten Personen nehmen als Beobachter an den Sitzungen des Nationalvorstandes und des Verwaltungsrates teil.

Die Nationalpräsidentin und die Vizepräsidentin(nen) dürfen während ihrer Amtszeit kein politisches Mandat ausüben

5. DIE GENERALVERSAMMLUNG

Die Generalversammlung ist das Entscheidungsorgan. Sie findet einmal jährlich statt. Sie bestätigt die Verwaltungsratsmitglieder. Sie äußert sich zum Tätigkeitsbericht, zum Finanzbericht und zur Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder. Sie bezeichnet die Kassenrevisoren.

Die nationale Generalversammlung wird durch die Statuten der ACFL geregelt.

6. DIE SPEZIALGRUPPEN

Die Mitglieder der ACFL können in Gruppen zusammengeschlossen werden, die besondere Aktivitätsbereiche umfassen, deren Notwendigkeit vom Verwaltungsrat anerkannt wurde.

Die speziellen Aktivitätsbereiche werden mit „équipes, amicales oder services“ bezeichnet.

Alle speziellen Aktivitätsbereiche bleiben integraler Bestandteil der ACFL.

7. DIE AUMÔNIERS

Jede Gruppe oder Vorstand wird in seiner Arbeit von einem Aumônier oder/und einem/r spirituellen Betreuer/in unterstützt.

Bei Abstimmungen hat/haben diese eine beratende Stimme, es sei denn er/sie gehören dem Vorstand in einer anderen Funktion an.

Der/die Aumôniers sind Vertreter der kirchlichen Hierarchie. Sie haben das Recht gegen Beschlüsse, die sie für unvereinbar mit der kirchlichen Lehre halten, ihr Veto einzulegen.

8. DAS GENERALSEKRETARIAT

Das Generalsekretariat ist verantwortlich für die Berichterstattung der Sitzungen, die Organisation der nationalen Treffen, die Organisation der Nationalvorstände, die Verwaltung des Archivs, die Redaktion der Veröffentlichungen, die Erledigung der administrativen und buchhalterischen Aufgaben, den Kontakt zu den Mitgliedern und die Durchführung der Anweisungen des Verwaltungsrates

9. AUFLÖSUNG EINER PFARRGRUPPE

Bei der Auflösung einer Pfarrgruppe der ACFL, verfällt das Restguthaben der Gruppe der nationalen ACFL, einem wohltätigen Werk oder dem Sozialamt der jeweiligen Gemeinde.

10. BASISPROGRAMM

1.1. Die ACFL – “Action Catholique des Femmes du Luxembourg” – ist eine kirchliche Bewegung in der Erzdiözese Luxemburg, in der sich Frauen zusammenfinden, die bereit sind, ihren christlichen Glauben zu vertiefen und Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die in ihnen ist, um so der Menschenfreundlichkeit Gottes und seinem Reich in Familie und Welt die Wege zu bereiten.

1.2. Die Mitglieder (dazu gehören auch einige Männer) der ACFL fördern, in echt marianischem Geist, die christlichen Werte:

-durch einen Glauben, der sich an der Heiligen Schrift nährt und der in Freude gelebt und geteilt wird;

-durch ein gelebtes Zeugnis im Alltag, das die Liebe Gottes zu den Menschen bekundet;

-durch ihr Bemühen, den spirituellen Werten in Familie, Erziehung und Gesellschaft den Vorrang zu geben;

-durch die Sorge für die Einheit der Christen und die Zusammenarbeit mit allen Menschen guten Willens;

-durch den Einsatz in den kirchlichen Strukturen: Pfarrei, Dekanat, Pastoralregion, Erzdiözese;

-durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit den übrigen kirchlichen Gemeinschaften und Vereinigungen.

1.3. Die Mitglieder der ACFL leben die christliche Nächstenliebe:

-durch den Aufbau ehrlicher Freundschaften;

-durch Zuhören und gemeinsames Beten;

-durch das Anbieten selbstloser Hilfe,

-durch Vermittlung von Lebenshilfe;

-durch konkrete Hilfe bei Notsituationen im In- und Ausland.

1.4. Im Geiste der Geschwisterlichkeit setzen die Mitglieder der ACFL gesellschaftspolitische Akzente, obwohl die ACFL parteipolitisch neutral ist.

Sie setzt sich ein

-für die Achtung der Menschenwürde;

-für Gleichberechtigung von Mann und Frau;

-für ein besseres und toleranteres Miteinander aller Rassen, Religionen und politischen Überzeugungen;

-für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.

Somit erfüllt die ACFL Aufgaben in Gesellschaft, Staat und Kirche.

1.5. Alle Mitglieder der ACFL tragen Verantwortung für diese Bewegung und haben somit einen unersetzlichen Wert.

Luxemburg, den 7. Februar 2019